Grillen und Feuer im Garten

DIESE ANGABEN SIND OHNE GEWÄHR - WIR ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG!

20180630_232228 (2).jpgImmer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, ob im heimischen Garten Lagerfeuer erlaubt sind oder ob Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden dürfen. Aus rechtlichen Gründen möchten wir zu diesem Thema nur allgemein gültige Informationen und Sicherheitstipps liefern und keine konkreten Empfehlungen aussprechen.

Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich im Vorfeld bei der Gemeindeverwaltung, wenn Sie auf dem eigenen Grundstück ein Feuer entzünden möchten.


Ist Feuer im Garten erlaubt?

Ob ein Feuer im Garten erlaubt ist, lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Dazu muss man genauer werden: Welche Feuerart ist gemeint? Wollen Sie grillen, ein Lagerfeuer entfachen oder eine Feuerschale nutzen?

Fangen wir mit der Lieblingsbeschäftigung der Deutschen an, dem Grillen. Grill-Feuer im Garten ist erlaubt, solange sie den notwendigen Abstand zu brennbaren Materialien sowie den Nachbarn halten und es nicht täglich tun.

Die Frage, ob ein Lagerfeuer im Garten erlaubt ist, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Lagerfeuer sind in der Regel genehmigungspflichtig. Wer ein offenes Feuer von über einem Meter Größe entfacht und sich auf den Brenntag beruft, ist auf dem Holzweg: Diese Tage sind deutschlandweit abgeschafft. Leider gibt es auch keine Regelung der Bundesländer, die überall als geltend betrachtet werden kann, denn es ist eine kommunale Entscheidung. Ihre Gemeinde muss dem Lagerfeuer zustimmen - vorausgesetzt, Sie halten alle Sicherheitsvorschriften ein.

Anders sieht es bei der Nutzung von Feuerschalen aus: Das Betreiben einer Feuerschale im Garten ist erlaubt. Allerdings darf der Feuerdurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Ist das Feuer kleiner, handelt es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer. Behalten Sie aber die Rechte Ihres Nachbarn im Blick. Sind Sie Mieter, verständigen Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter. Wollen Sie Ihre Schale in einer Gartenkolonie aufstellen, lesen Sie die Vereinssatzung durch. Denken Sie daran: Feuer ist schön für den, der es entfacht - alle anderen brauchen viel Rücksichtnahme. Ähnliches verhält es sich mit Feuerkörben.

Was zählt als Lagerfeuer?
Ein Lagerfeuer ist ein offenes Feuer, das nicht von einem schützenden Behälter (Schale oder Feuerkorb) umschlossen ist. Wie bereits erwähnt, ist diese Art des Feuers in der Regel genehmigungspflichtig, wenn es größer als einen Meter sein soll. Je nach Bundesland oder Kommune unterschieden sich die Gesetzmäßigkeiten, aber in einem sind sich alle einig: Das Brennmaterial darf nur aus naturbelassenem, trockenen Holz bestehen und bei erhöhter Waldbrandgefahr ist auf offenes Feuer zu verzichten. Außerdem sollten zum Nachbargrundstück mindestens 10 Meter Abstand gehalten werden, damit es nicht zur Rauch- und Geruchsbelästigung kommt.

Achtung: Feuer in Naturschutzgebieten ist in den meisten Bundesländern nicht gestattet und wird mit Bußgeld belegt!

Feuerschalen-Gesetze
In Deutschland machen nicht nur 16 Bundesländer ihre eigenen Gesetze - auch von Gemeinde zu Gemeinde weichen Rechtsprechungen voneinander ab. Zum Thema Feuerstelle und allen Fragen über das Verbrennen von Gartenmaterial sollten Sie sich also an Ihre Gemeinde wenden. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich auch zur nicht genehmigungspflichtigen Feuerschale von maximal 1 m Größe Informationen direkt von der Gemeinde. Die zuständigen Sachbearbeiter können Ihnen gute Sicherheits- und Verhaltenstipps geben. Ein übergreifendes Gesetz ist das  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es schreibt genau vor, welche Arten von Holz und Pflanzenmaterialien Sie verbrennen dürfen. Außerdem müssen Sie die Witterung berücksichtigen. Nach langer Trockenheit und bei Waldbrandgefahr ist offenes Feuer jeglicher Art untersagt. Auch hier kann Ihnen die Gemeinde Auskunft geben.

Wissen: Kann man in seinem Garten Feuertöpfe/Feuerschalen immer anzünden, wann man möchte? Auch hier gelten wieder verschiedene kommunale Regeln, die von 3-mal im Jahr über 1-mal im Monat bis zu 20-mal im Jahr reichen können. Wichtig ist, dass Sie Ihre Nachbarn und andere Anwohner nicht belästigen. Auch das Anzünden von Feuertöpfen auf Terrassen sollte vorher mit den Nachbarn abgeklärt werden.

Tipps zur Nutzung
Auch wenn Sie Ihre Feuerschale von maximal 100 cm Durchmesser ohne Genehmigung betreiben dürfen, sollten Sie trotzdem einige Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen beachten:

  • legen Sie sich eine Feuerschale aus solidem Material zu
  • wählen Sie für Ihre Feuerstelle einen ebenen und feuerfesten Untergrund
  • achten Sie auf ausreichend Abstand zu Pflanzen, Zäunen, Bäumen, Gebäuden etc.
  • schichten Sie brennbare Materialien nicht höher und breiter als einen Meter auf
  • stellen Sie Löschmaterial (Wasser, Sand, Gartenschlauch, Löschdecken) in Reichweite
  • halten Sie min. 10 m Abstand zum Nachbargrundstück
  • beachten Sie die Windrichtung
  • keine Brandbeschleuniger nutzen: das ist gefährlich und durch das BImSchG untersagt
  • nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrennen
  • verlassen Sie den Garten erst, nachdem Sie die Feuerstelle gründlich gelöscht haben

Quelle: https://www.ofenseite.com/feuerschale-im-garten-erlaubt


Grillen

Das Zubereiten von leckeren Speisen über dem Feuer an warmen Sommertagen gehört für viele zur Lieblingsbeschäftigung. Damit das Grillen auch zum Genuss und nicht zum Albtraum wird, halten Sie die vom Landesfeuerwehrverband Bayern ausgegebenen Sicherheitstipps im folgenden Informationsball ein: