Informationen für Eltern
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Jugendfeuerwehr hat, ist es für Sie wichtig zu wissen, wie die Jugendarbeit bei uns abläuft. Wir möchten Ihnen hier ein paar Informationen über die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr Niedertraubling an die Hand geben.
Wer kann Mitglied werden?
Jede*r Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren kann unserer Jugendfeuerwehr beitreten.
Wie wird mein Kind Mitglied?
Ihr Kind kann ganz einfach und unverbindlich an einem der Feuerwehr-Freitage bei uns am Feuerwehrhaus Niedertraubling vorbeischauen und sich die Jugendfeuerwehr ansehen. Selbstverständlich können auch Sie sich als Eltern einen Eindruck von unserer Feuerwehr machen und ebenfalls vorbeikommen. Wenn Ihr Kind nach ein paar "Schnupperstunden" Mitglied werden möchte, wird der Mitgliedsantrag ausgefüllt - damit ist Ihr Kind offiziell Mitglied. Den Mitgliedsantrag bekommt Ihr Kind von den Jugendwarten; Sie finden ihn auch im Menü unter "Mitglied werden".
Kostet die Mitgliedschaft etwas?
Nein. Die Mitgliedschaft der Jugendlichen in unserer Feuerwehr ist kostenlos, es gibt also für Jugendliche keinen Mitgliedsbeitrag. Jedoch kann es sein, dass bei Freizeitaktivitäten, Ausflügen etc. zur Verpflegung ein kleines Taschengeld benötigt wird.
Welche Ziele verfolgt die Jugendfeuerwehr?
Der Teamgeist und der Spaß an der Sache stehen bei uns an erster Stelle. Wir möchten den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung bieten und gleichzeitig den Nachwuchs für die Feuerwehr sichern. Unsere gesetzten Ziele haben wir in einer Jugendordnung festgehalten:
Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewussten Feuerwehrleuten fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:
- Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe
- Förderung des sozialen Engagements
- staatsbürgerliche Begegnungen
- internationale Begegnungen
- Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, Zeltlager u.a.
- Beteiligung an Sportveranstaltungen der Feuerwehren
- Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren
Wann und wie oft trifft sich die Jugendgruppe?
Die Übungen bzw. Zusammenkünfte der Jugendgruppe finden im wöchentlichen Rhythmus jeweils am Freitag statt. Sie beginnen um 18:00 Uhr und enden um 19:30 Uhr. Sollte sich dieser Termin zu einem späteren Zeitpunkt als ungünstig für die Mehrzahl der Jugendlichen erweisen, kann er auf einen anderen Tag verlegt werden.
Während der Schulferien finden jedoch keine Übungen statt. Stehen Abnahmen oder Abzeichen an, so können nach Bedarf auch zusätzliche Übungen vereinbart werden.
Wie laufen die Übungen ab?
Bei der Ausbildung selbst werden nur leichte Geräte verwendet, sodass nach menschlichem Ermessen keine körperlichen Schäden eintreten können, zumal während der praktischen Aufgaben sorgfältig auf die geltenden UVVs (Unfallverhütungsvorschriften) geachtet wird.
Nach den Übungen werden unseren jungen Kameraden*innen alkoholfreie Getränke zu Verfügung gestellt, sie werden aber um 19:30 Uhr gebeten, den Heimweg anzutreten. Ihr*e Sohn*Tochter kann daher spätestens um 19:45 Uhr zu Hause sein.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Nein. Wie alles in der Freiwilligen Feuerwehr ist auch die Teilnahme an den Feuerwehr-Freitagen zwar erwünscht, aber keine Pflicht. Wir bitten jedoch aus Planungsgründen um Absage, falls Ihr Kind einmal nicht zum Feuerwehrdienst erscheint.
Sind die Jugendlichen versichert?
Ihr*e Sohn*Tochter genießt bei allen Feuerwehrveranstaltungen Versicherungsschutz im Rahmen der Gemeindeunfallversicherung. Dies gilt auch für den direkten Hin- und Heimweg zur bzw. von der Feuerwehr.
Rücken die Jugendlichen im Ernstfall mit aus?
Die Jugendlichen unter 16 Jahren kommen in Ernstfällen nicht zum unmittelbaren Einsatz.
Erst ab 16 Jahren und nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung dürfen die Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen an Einsätzen, die auch für Jugendliche "geeignet" sind, teilnehmen. Grundsätzlich dürfen jedoch nur Arbeiten außerhalb von Gefahrenbereichen und in ständiger Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrdienstleistenden getätigt werden.
Werden auch Freizeitaktivitäten veranstaltet?
Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung werden auch Freizeitaktivitäten wie Ausflüge, Fahrten, Zeltlager etc. veranstaltet. Art und Termin der Freizeitveranstaltungen werden mit den Jugendlichen abgestimmt. Sie als Eltern erhalten darüber rechtzeitig eine schriftliche Information mit anhängender Einverständniserklärung, die von Ihnen ausgefüllt werden muss, um eine Teilnahme Ihres Kindes zu ermöglichen.
Wer sind die Jugendleiter und Ausbilder?
Zur Ausbildung Ihres Kindes stehen unsere Jugendwarte zur Verfügung, die den Nachwuchs in feuerwehrtechnischer wie auch kameradschaftlicher Weise anleiten werden. Dabei wird größtes Augenmerk auf Übereinstimmung mit dem Elternhaus und der Schule gerichtet.
Die Jugendwarte sind aktive Feuerwehrdienstleistende, die für dieses Amt eine extra Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule absolviert haben.
Die Kontaktdaten der Jugendwarte finden Sie im Menü unter "Jugendwarte".
Wie werden die Jugendlichen über Aktuelles informiert?
Für den Informationsfluss von den Jugendwarten zu den Jugendlichen und umgekehrt gibt es eine WhatsApp-Gruppe. Hier kann sich Ihr Kind auch abmelden, wenn es einmal nicht zur Jugendfeuerwehr kommt.
Kann man aus der Jugendfeuerwehr auch wieder austreten?
Ja, das ist zwar schade, aber auch ganz unkompliziert möglich. Dazu muss Ihr Kind einfach den Austritt aus der Jugendfeuerwehr bei den Jugendwarten bekannt geben. Eine kurze schriftliche Mitteilung inkl. Unterschrift der Erziehungsberechtigten schließt den Austritt ab.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Jugendwarte gerne zur Verfügung.